Ich bin Psychotherapeutin (Systemische Therapie) – eingetragen in die Liste des Bundesministeriums, was bedeutet, dass Sie einen Teil der Kosten erstattet bekommen können.
Die Kosten einer Psychotherapie hängen davon ab, ob und in welcher Höhe die Kosten von der öffentlichen Hand oder von der Sozialversicherung übernommen werden und welcher Anteil selbst bezahlt werden muss.
Leistung der Krankenkassen zu meinem Psychotherapieangebot:
Sie haben bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen erstatten Ihnen einen Teil des an die Psychotherapeutin bezahlten Honorars zurück. Die Krankenkassen leisten bei Einzeltherapiesitzungen für eine Sitzung von 50 Minuten Dauer einen Kostenzuschuss, der von Kasse zu Kasse in unterschiedlicher Höhe ausfällt.
Ablaufinformation für Kostenzuschuss:
Vor der 2. Therapieeinheit ist eine ärztliche Bestätigung / Überweisung (z.B. Hausärztin oder Facharzt) erforderlich. Die ersten 10 Therapieeinheiten sind bewilligungsfrei, ab der 11. ist ein Antrag für den weitere Gewährung dieses Kostenzuschusses notwendig, den wir gerne gemeinsam ausfüllen können. Für den Kostenzuschuss ist die Honorarnote inkl. Einzahlungsbestätigung und ärztliche Bestätigung / Überweisung an die jeweilige Krankenkasse zu senden.
Höhe Kostenzuschüsse durch die Krankenkassen (Stand 2026):
• ÖGK € 33,70
• BVAEB € 50,20
• SVS € 50,00
Abrechnungsmöglichkeiten mit:
• ÖGK, BVAEB, SVS
• Zusatzversicherung: Private Krankenversicherungen leisten je nach Vertragsbedingungen einen Zuschuss. Für detaillierte Auskünfte setzen Sie sich bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung.
• Selbstzahler
Bitte beachten Sie, dass Ausfallshonorare (wenn Sie einen Termin nicht zeitgerecht abgesagt haben), von der Krankenkasse nicht bezuschusst werden.
Sie erhalten nach jeder Sitzung eine Honorarnote. Die Zahlung des Honorars erfolgt mittels Überweisung.